Der Weg zur PKW-Fahrerlaubnis mit 17 Jahren
Unter bestimmten Bedingungen, nur innerhalb Deutschlands und nur in Begleitung, dürfen Jugendliche ab 17 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto fahren. Diese Begünstigung soll den jungen Fahrern die Gelegenheit geben, praktische Fahrerfahrungen in Alltagssituationen zu sammeln.
Die Initiatoren erwarten, dass es bei Fahrten in Begleitung zu weniger Unfällen kommt als bei Fahrten ohne Begleitung, jedenfalls sofern es sich bei den Begleitern nicht um Personen gleichen Alters handelt. Gleichzeitig soll die in Begleitung erworbene Fahrkompetenz dazu führen, dass Fahranfänger nach der Begleitphase mit einem deutlich geringeren Risikoniveau in die Phase des selbständigen Fahrens eintreten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die 2-jährige Probezeit mit Bestehen der praktischen Prüfung beginnt. Der Prüfling erhält dann erst eine gültige Prüfbescheinigung und erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres den EU-Kartenführerschein.